Lehrerfortbildung NRW

 

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Fortbildungsangebote weiterer Träger

Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sind eigenverantwortlich, die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet, ob das Angebot eines weiteren Trägers im Interesse der Lehrerfortbildung liegt und wer an dieser Lehrerfortbildung teilnimmt (BASS 20-23 Nr. 3). In Nordrhein-Westfalen gibt es deshalb keine zentrale "Lehrerdienstbefreiung".

Weitere Träger können ihre Angebote über eine zentrale Suche des Ministeriums für Schule und Weiterbildung selbst bekanntmachen:

http://suche.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de

Siehe "Infos für Anbieter".

Lehrerfortbildung

Bild zeigt zwei Personen einander zugewandt vor einer Tafel

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Grafik: Logo mit externem Link www.lvr.deGrafik: Logo mit externem Link www.lwl.orgGrafik: Logo mit externem Link www.schulministerium.nrw.de
Die Medienberatung NRW ist ein Angebot des LVR-Zentrums für Medien und Bildung und des LWL-Medienzentrums für Westfalen.